Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Saveway GmbH & Co. KG
(Stand: Juli 2024)
Allgemeines
Für alle Verkäufe gelten unsere Auftragsbestätigung und die nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit unserer Verkaufsbedingungen ausschließt und die Saveway GmbH & Co. KG (im Folgenden als SWG gekürzt) dem nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich widerspricht. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit.
Sämtliche Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Mündliche Abreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
Bestellt ein Käufer Ware zur direkten Berechnung an seine Kunden, so haftet er gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages. Die vertraglichen Ansprüche des Käufers sind nicht abtretbar.
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Bestellungen besteht bis zum Eingang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden.
Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich freibleibend. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk Saveway GmbH & Co. KG ausschließlich Verpackung.
Bei den in unseren Angeboten genannten Preisen für Montagematerial und Tätigkeiten beim Käufer handelt es sich um Erfahrungswerte, abgerechnet wird, wenn nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand. Grundlage sind unsere aktuellen Materialpreise und Montagesätze.
Bei Bestellungen unter 200,- € Nettowarenwert kann SWG einen Mindermengenzuschlag berechnen. Für jede Bestellung außerhalb der EU berechnen wir „Exportgebühr“. Die Höhe berechnet sich nach unserem Aufwand.
Berechnung erfolgt in „EURO“, in der auch zu zahlen ist.
Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein verändert haben, so wird der am Liefertag gültige Preis berechnet.
Grundsätzlich haben Zahlungen sofort frei Zahlstelle ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung für Verschleißteillieferungen gewähren wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Für Zahlungen, die innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehen, gewähren wir 2 % Skonto. Die Zahlung für Leistungen hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug frei Zahlstelle zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen und eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
Lieferung
Zugesagte Liefertermine werden nach bestem Wissen ermittelt und sind unverbindlich. Unverschuldetes Nichteinhalten berechtigt nicht zu irgendwelchen Ersatzansprüchen oder Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist kann sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches liegen verlängern. In diesem Fall wird der Käufer über den Verzug informiert.
Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Leistung. Ein Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag ist in diesem Falle für Einzel- und Sonderanfertigungen nicht möglich. Jedoch berechtigen solche Ereignisse SWG von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen ist Sache des Käufers, außer im Vertrag wurde explizit etwas anderes vereinbart.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers zurückgestellt, so können – beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die durch Lagerung in unserem Haus entstandenen Kosten mindestens 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet werden.
Verpackung
Verpackungskosten werden entsprechend unserem Aufwand berechnet.
Wir weisen gemäß §15 VerpackG darauf hin, dass unsere Verpackungen nicht über die kommunale Abfallsammlung entsorgt werden darf. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, diese kostenfrei bei uns zurückzugeben.
Abbildungen, Beschreibungen und Beratung
Abbildungen und Beschreibungen sowie technische Daten entsprechen den Gegebenheiten oder Absichten zum Druckzeitpunkt der Listen oder anderen Bestellunterlagen. Änderungen jeder Art, insbesondere soweit sie sich aus technischem Fortschritt, geänderten Ausführungen oder ähnlichem ergeben, bleiben vorbehalten, soweit sie – unter Berücksichtigung unserer Interessen – für den Käufer zumutbar sind.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigener Prüfung und eigenen Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer eigenverantwortlich.
Gewährleistung/Garantie
Wir haften für einwandfreien Werkstoff und werksgerechte Ausführung unserer Waren und Dienstleistungen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zum Tag der Auslieferung.
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich in unserer kaufmännischen Abteilung geltend zu machen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich in unserer kaufmännischen Abteilung geltend zu machen.
SWG hat das Wahlrecht auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Sie kann zwei Versuche unternehmen. Ist auch der zweite Versuch mangelhaft, hat der Käufer das Wahlrecht auf Wandlung oder Minderung. SWG übernimmt während der ersten 12 Monate nach Lieferung (Datum Lieferschein) Gewährleistung auf den Kaufgegenstand. Wird die Instandsetzung des mangelhaften Kaufgegenstandes innerhalb der Gewährleistungsfrist am Aufstellungsort durchgeführt, trägt SWG die Kosten für die Entsendung des Technikers.
Schadensersatzansprüche seitens des Kunden, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind vorbehaltlich der nachstehenden Regelung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen.
Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz der Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Hand verändert worden ist oder im falschen Einsatzgebiet genutzt wurde. Übersendet der Käufer nicht unverzüglich auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials oder verweigert er die Besichtigung und Prüfung der Ware oder bessert ohne unseren Auftrag nach, so erlischt die Gewährleistung ebenfalls.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und elektrischer und/oder mechanischer Einflüsse entstehen oder die nach dem Vertrag oder der Bedienungsanleitung nicht vorgesehen sind.
Gewährleistung auf Software
Ein Fehler liegt vor, wenn das Programm von seiner Ist-Beschaffenheit nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen laut Pflichtenheft erfüllt. Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Lieferung (Datum des Lieferscheins) des embedded Systems bzw. ab dem Tag des Einspielens auf den Kundenrechner.
SWG verpflichtet sich Gefahren, die von der hergestellten Software ausgehen, effektiv zu beseitigen, jedoch nicht für jeden Fall nachzubessern oder neu zu liefern. Eine Verpflichtung kostenlose IT-Sicherheitsupdates anzubieten besteht nicht.
Eine Mängelgewährleistung greift nicht für solche Produkte, die bei Inverkehrbringen einwandfrei gewesen, aber durch die weitere technische Entwicklung IT unsicher geworden sind.
Rücksendungen
Eine Rücksendung ist nur nach Rücksprache mit SWG für Originale (nicht veränderte) Produkte möglich. Wenn beide Parteien einer Rücksendung zustimmen, muss die Rücksendung frei Haus SWG erfolgen.
Lizenz
Mit Kauf einer Control- und Visualisierungseinheit bzw. einer Monitor- und Visualisierungseinheit wird dem Käufer eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software gewährt.
Titel, Copyright, die Rechte auf das geistige Eigentum und das Vertriebsrecht der SAVECONTROL Software bleiben ausschließlich bei der Saveway GmbH&Co.KG. Geistiges Eigentum umfasst das Aussehen, die Art der Bedienung, Art der Aufrufe der Funktionen, die Schnittstellenstrukturen und die Struktur der Klassen, welche von der Software zur Verfügung gestellt werden.
Es ist verboten, die Software zu verändern.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der für die Sendung Verantwortliche (Vergleich Incoterms 2020) unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der geltenden Fristen zu melden.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden – auch zukünftigen – Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum von SWG. Der Käufer ist nicht berechtigt, nicht vollständig bezahlte Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Dagegen ist der Käufer berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er den Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns vereinbarungsgemäß nachkommt.
Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Der Käufer gilt in diesem Falle als Verwahrer.
Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne Rücktritt oder Nachfrist auf Kosten des Käufers die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
Vorsorglich tritt der Käufer bereits jetzt eine Forderung aus dem Verkauf von Waren ab, an denen wir Eigentumsrechte haben. Die Höhe der Forderungsabtretung richtet sich nach dem Absolutbetrag unserer Eigentumsanteile an der verkauften Ware. Auf Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Verbleib der Ware zu geben, die unser Eigentum sind. Über im vorstehenden Sinne abgetretene Forderungen hat der Käufer uns und den von der Abtretung betroffenen Abnehmer unaufgefordert und unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Datenschutz/ Vertraulichkeit/ Geheimhaltung
Die SWG ist berechtigt, die durch eine Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer sowie den Endkunden, gleich ob diese vom Endkunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Die SWG verpflichtet sich, entsprechend durch den Käufer markierte Dokumente und Informationen vertraulich bzw. geheim zu halten. Dies gilt auch vice versa.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile 98693 Ilmenau. Dieser ausschließliche Gerichtsstand gilt auch für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, sei es, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Rechts verlegt oder zu diesem Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Gleiches gilt für den Fall, dass im Wege des Mahnverfahrens (§688 ff ZPO) Ansprüche geltend gemacht werden. Es wird die ausschließliche Anwendung des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechts vereinbart. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze der Haager Übereinkommen von 1964 und des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des zugrundeliegenden Vertrages nicht berührt. Soweit die vorstehenden Bedingungen keine Regelung vorsehen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Saveway GmbH & Co. KG