Einkaufsbedingungen
(Stand September 2023)
1. Geltungsbereich, Form
- Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten.
- Die AEB gelten insbesondere für Verträge mit dem Lieferanten über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Einkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung.
- Die AGB des Lieferanten, können diese AEB nicht außer Kraft setzen.
- An Auftragsbestätigungen hält sich Saveway nur gebunden, wenn Saveway aktiv der Abweichung zur Bestellung zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
- Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher oder mündlicher Abgabe als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen.
- Der Verkäufer ist angehalten, uns den Liefertermin innerhalb von 2 Tagen zu nennen, ansonsten gilt der Liefertermin unserer Bestellung.
- Änderungen von bereits bestätigten Aufträgen (in Auftragsbestätigungen) erkennen wir nicht an.
3. Qualität und Beschaffenheit der Ware, mangelhafte Lieferung
- Der Lieferant hat die Ware unter Beachtung gesetzlich und behördlich zwingender Bestimmungen (insbesondere die Produktsicherheit und Produktkennzeichnung betreffend) in der Beschaffenheit zu liefern, wie sie in unserer Bestellung und den dazu ergänzenden Beschaffungsunterlagen (u.a. Zeichnungen, (technische) Produktanforderungen, Produktbeschreibungen, Verpackungsanforderungen) beschrieben werden.
- Änderungen der vereinbarten, aber noch nicht gelieferten Ware im Modell, im Design, in der Art der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials, in der konstruktiven Ausführung, Änderungen des Fertigungsverfahrens bzw. des Fertigungsortes der Ware sind vor der jeweiligen Änderung in Textform mitzuteilen. Die Durchführung einer Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
- Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
4. Lieferzeit und Lieferverzug und vorzeitige Lieferung
- Der in der Auftragsbestätigung gesetzte Liefertermin ist für den Lieferanten bindend. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns 5 Werktage vor dem bestätigten Liefertermin schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er den angegebenen Liefertermin – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten wird.
- Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht zum vereinbarten Liefertermin oder kommt er in Verzug ohne uns zu informieren, so haben wir Anspruch auf Schadenersatz (pro Tag 1% der Auftragssumme) oder Rücktritt.
- Lieferabrufe müssen verbindlich sein, nachträgliche Änderungen (Liefertermin und Preis) können nicht akzeptiert werden. Im Falle eines Liefer- oder Leistungsverzuges ist Saveway berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% je angefangene Woche, höchstens jedoch 5% zu erheben. Saveway ist berechtigt eine Vertragsstrafe neben der Nachlieferung zu erheben.
5. Leistung, Lieferung, Annahmeverzug
- Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.
- Zu Teil-, Voraus-, Mehr-, oder Minderlieferungen ist der Lieferant nur auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung berechtigt.
- Der Lieferung ist ein Lieferschein oder eine Packliste beizufügen, die Rechnung ist zwingend nach Absatz sechs zu versenden.
- Gemäß Verpackungsgesetz hat Saveway die Möglichkeit das Verpackungsmaterial zurück zu geben
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich Netto.
- Die Zahlungsbedingung wird zwischen der Saveway und dem Lieferanten individuell verhandelt.
- Wir schulden dem Lieferanten keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Rechnungen werden per Post oder elektronisch an „commercial@saveway-germany.de“ versendet. Die Zahlung seitens Saveway stellt keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß dar, hier wird auf den dritten Absatz verwiesen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware.
- Saveway ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant die Lieferung einstellt, die Lieferzeit unangemessen lang verschoben wird, sich die Vermögensverhältnisse des Lieferanten verschlechtern.
- Saveway ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes) frei zu wählen.
8. Einhaltung Mindestlohngesetz
- Der Lieferant verpflichtet sich das Mindestlohngesetz einzuhalten und garantiert dies auch für seine Unterlieferanten.
9. Datenschutz
- Saveway ist berechtigt, die durch eine Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Verkäufer, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
- Saveway verpflichtet sich, entsprechend durch den Verkäufer markierte Dokumente und Informationen vertraulich bzw. geheim zu halten. Dies gilt auch umgekehrt.
10. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des zugrundeliegenden Vertrages nicht berührt. Soweit die vorstehenden Bedingungen keine Regelung vorsehen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen
11. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für beide Teile ist 98693 Ilmenau.